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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 2025 – CarSwitch GmbH, B2B-Fahrzeughandel / Vermittlung / Dropshipping / EU-Export.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Vermittlungsgeschäfte zwischen der CarSwitch GmbH (nachfolgend „CarSwitch“, „Verkäufer“ oder „Vermittler“) und ihren Kunden.

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht geschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CarSwitch stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Geschäftsmodell und Rollen

CarSwitch kann im Einzelfall in unterschiedlichen Rollen auftreten:

  • Eigener Fahrzeughandel: CarSwitch verkauft Fahrzeuge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  • Vermittlung: CarSwitch vermittelt Fahrzeuge zwischen Lieferanten/Partnerbetrieben und Kunden.
  • Dropshipping / Kommissionsgeschäft: Fahrzeuge werden über Partnerbetriebe bereitgestellt, während CarSwitch die Vermarktung und/oder Abwicklung übernimmt.

Die konkrete Rolle von CarSwitch (Verkäufer oder Vermittler) kann sich aus dem Angebot, der Rechnung oder dem individuellen Vertrag ergeben.

3. Angebot, Verfügbarkeit und Zwischenverkauf

Alle Angebote von CarSwitch sind freibleibend und unverbindlich. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Fahrzeugangebote können sich insbesondere aufgrund von:

  • Zwischenverkauf durch Lieferanten oder Partnerbetriebe
  • Preisänderungen am Markt
  • Irrtümer oder Übermittlungsfehler

CarSwitch behält sich Zwischenverkauf ausdrücklich vor. Reservierungen und Voranfragen begründen keinen Anspruch auf Lieferung oder bestimmte Konditionen, solange sie nicht schriftlich (auch elektronisch) bestätigt sind.

4. Registrierung, Händlerkonto & KYB-Prüfung

Für den Zugriff auf bestimmte Bereiche (z. B. detaillierte Fahrzeugdaten, Netto-Preise, Tools) ist eine Registrierung als B2B-Händler oder Lieferant erforderlich.

Im Rahmen der Registrierung können insbesondere folgende Daten abgefragt werden:

  • Firma, Anschrift, Rechtsform
  • USt-ID, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefon, E-Mail)
  • Händlerpräferenzen und Fahrzeuginteressen

CarSwitch behält sich vor, Registrierungen abzulehnen, Konten zu sperren oder nur eingeschränkt freizuschalten, wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Bonität oder Seriosität bestehen.

5. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt – je nach Konstellation – insbesondere wie folgt zustande:

  • durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) eines Angebots durch CarSwitch,
  • durch Übersendung einer Rechnung mit Annahme des Angebots,
  • durch Unterzeichnung eines gesonderten Kauf- oder Vermittlungsvertrags.

Eine Reservierung oder „Vorab-Anfrage“ über die Website, per E-Mail oder WhatsApp stellt noch keinen verbindlichen Kaufvertrag dar, sondern eine Anfrage zur Prüfung von Verfügbarkeit und Konditionen.

6. Preise, Währungen, Zusatzkosten

Alle von CarSwitch dargestellten Preise sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – Netto-Preise. Hinzu kommen jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer sowie etwaige:

  • Transportkosten (Inland / Export)
  • Kosten für Exportpapiere, Zollformalitäten
  • Begleit- oder Sonderleistungen (z. B. Zulassung, Kurzzeitkennzeichen)

Preise können in Euro oder in anderen Währungen angegeben werden; im Zweifel ist der Euro-Betrag maßgeblich. Bei Exporten können weitere länderspezifische Steuern, Abgaben oder NoVA (z. B. in Österreich) anfallen, die vom Käufer zu tragen sind.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Lieferung bzw. Fahrzeugübergabe erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Zulässige Zahlungsarten können insbesondere sein:

  • Banküberweisung
  • ggf. andere Zahlungswege nach individueller Vereinbarung

Im Falle des Zahlungsverzugs ist CarSwitch berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und weitere Lieferungen zurückzuhalten.

8. Lieferung, Abholung, Partnerbetriebe

Fahrzeuge werden je nach Vereinbarung:

  • an einem vereinbarten Standort zur Abholung bereitgestellt oder
  • durch Transportdienstleister geliefert (Inland oder Export).

Die CarSwitch GmbH betreibt selbst keinen öffentlich zugänglichen Showroom. Übergaben und Besichtigungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und in der Regel über Partnerbetriebe / Standorte. Die konkrete Abholadresse wird im Rahmen der individuellen Abwicklung mitgeteilt.

9. Fahrzeugzustand, Unterlagen und Angaben

Gebrauchtfahrzeuge weisen regelmäßig Gebrauchsspuren auf (z. B. kleinere Lackschäden, Steinschläge, Abnutzungen im Innenraum). Dies stellt für sich genommen keinen Mangel dar.

Ausstattungscodes, Serien- und Sonderausstattung, Kilometerstände, Erstzulassung, Servicehistorie und ähnliche Angaben können auf Herstellerdaten, Zulassungsdokumenten, Gutachten oder externen Datenquellen beruhen. CarSwitch und Lieferanten bemühen sich um korrekte Angaben, übernehmen jedoch – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.

Der Kunde ist verpflichtet, Fahrzeug und Unterlagen bei Übergabe zu prüfen und offensichtliche Abweichungen unverzüglich zu rügen.

10. Gewährleistung (B2B)

Gegenüber Unternehmern kann die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gilt:

  • Beim Verkauf durch CarSwitch im eigenen Namen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe, sofern eine Haftung nicht wirksam ausgeschlossen ist.
  • Beim Vermittlungsgeschäft haftet CarSwitch nicht für Sachmängel der Fahrzeuge; Ansprüche wegen Sachmängeln sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Verkäufer/Lieferanten geltend zu machen.
  • Für normale Verschleißteile, übliche Abnutzung und altersgemäßen Zustand besteht grundsätzlich keine Gewährleistung.

Die Rechte des Käufers bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Abgabe einer Garantie bleiben unberührt.

11. Haftung

CarSwitch haftet unbeschränkt für Schäden aus:

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von CarSwitch beruhen,
  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CarSwitch,
  • Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet CarSwitch nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CarSwitch.

12. Export, Steuern und Abgaben

Bei Exporten aus Deutschland (z. B. nach Österreich, Schweiz, Italien oder andere Länder) ist der Käufer für die Einhaltung aller zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

  • Umsatzsteuerliche Behandlung des Exports / innergemeinschaftlichen Erwerbs
  • NoVA in Österreich bzw. vergleichbare Abgaben im Bestimmungsland
  • Zollformalitäten und -abgaben

CarSwitch kann – auf Wunsch und nach separater Vereinbarung – bei der Organisation von Exportdokumenten und Transporten unterstützen, ohne hierfür automatisch haftbar zu sein.

13. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt das gelieferte Fahrzeug Eigentum von CarSwitch bzw. des benannten Lieferanten. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung weiterzuveräußern oder zu belasten.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen. Diese ist nicht Bestandteil dieser AGB, ergänzt diese jedoch im Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen CarSwitch und dem Kunden ist – soweit zulässig – der Sitz der CarSwitch GmbH.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.